Wer hat die Zeitarbeit eingeführt?

Konzepte wie Zeitarbeit und die Überlassung von Arbeitnehmern sind aus dem modernen Arbeitsleben nicht fortzudenken. Doch wie hat diese Art der flexiblen Arbeit begonnen und in welchen Unternehmen wurde die Zeitarbeit erstmalig eingeführt? Unser Artikel gibt einen kompakten Überblick und zeigt, wie etabliert das Konzept der Zeitarbeit tatsächlich ist.

 

Ursprünge der Zeitarbeit in den USA

Wie viele Trends und Entwicklungen des modernen Arbeitslebens, hat auch die Zeitarbeit ihre Wurzeln in den Vereinigten Staaten. Allgemein anerkannt gelten die Rechtsanwälte Winter & Scheinfeld als Urheber des Prinzips, die in der Nachkriegszeit flexibel nach Schreibkräften suchten. Die Anstellung sollte nur kurzfristig sein, um die Erkrankung der etablierten Schreibkräfte auszugleichen.

 

 

Da die Kanzlei in der Arbeitswelt der Nachkriegsjahre nicht das einzige Unternehmen mit einem solchen Bedarf war, gründeten sie im Jahr 1948 die Manpower Inc., die heute als erste Zeitarbeitsfirma der Welt gilt. In den Folgejahren wurden speziell im Umfeld der US-Großstädte weitere Firmen mit dem gleichen Ziel gegründet.
 

Etablierung in Deutschland und Europa

Mitte der 1950er Jahre gab es bereits Zeitarbeitsbüros in Frankreich und Großbritannien. Die erste Eröffnung in Deutschland durch den Schweizer Dienstleister ADIA Interim 1962 zog eine Strafanzeige nach sich. Die damalige Bundesanstalt für Arbeit sah ihre Rolle als einziger Vermittler von Arbeitskräften in Deutschland gefährdet.

Es sollte fünf Jahre brauchen, bis das Bundesverfassungsgericht eine Vereinbarkeit mit der freien Berufswahl sah und so die rechtliche Grundlage für die Zeitarbeit in Deutschland schuf. Wenige Jahre später folgte die offizielle, gesetzliche Erlaubnispflicht, genauso wie die Schaffung von Rahmenwerten für den sozialen Schutz der Arbeitskräfte.

 

Stetige Anpassungen der Rahmenwerte

Über die letzten Jahrzehnte hat sich die Zeitarbeit in Deutschland stetig weiterentwickelt. Verglichen mit den USA und anderen Nationen in Europa verliefen diese Anpassungen jedoch eher schleppend. So wurde erst 1994 eine gesetzliche Grundlage verabschiedet, nach der die Vermittlung von Arbeitskräften gewerbsmäßig zugelassen wurde. Erst hiermit fällt offiziell das Vermittlungsmonopol, das die Bundesanstalt für Arbeit bis dato hatte.

Durch die Vereinheitlichung in der Rechtsprechung der EU gelten viele Rahmenwerte längst für Zeitarbeiter in ganz Europa. Hierzu gehört beispielsweise der Vorsatz des "Equal Pay" seit 2012. Ein Zeitarbeiter darf in der Lohnzahlung seitdem nicht mehr gegenüber einer fest angestellten Arbeitskraft benachteiligt werden, sofern er wenigstens neun Monate für den gleichen Betrieb tätig ist.

Was zeitlich als "Zeitarbeit" gilt, wurde mit den Jahrzehnten immer weiter ausgedehnt. In den Ursprüngen war eine maximale Verweildauer des Zeitarbeiters in einem Unternehmen von drei Monaten vorgesehen. Seit der letzten AÜG-Gesetzesreform im Jahr 2017 darf eine Anstellung mittlerweile bis zu 18 Monate dauern.

 

Zeitarbeit auch zukünftig mit neuen Impulsen

Das Konzept der Zeitarbeit wird in den kommenden Jahren und Jahrzehnten erhalten bleiben und vermutlich noch flexibler auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes eingehen. Unerwartete Ereignisse wie zuletzt die Coronapandemie haben gezeigt, dass Zeitarbeit und Flexibilität für viele Unternehmen existenziell sind. Durch die weiter voranschreitende Gleichstellung der Arbeitskräfte ist der Modus selbst auch für Arbeitnehmer zunehmend interessant. Wie sich dies konkret in der Gegenwart gestaltet, zeigen wir Ihnen gerne als erfahrene Zeitarbeitsfirma persönlich auf.

 

Quellen:

https://www.zeitarbeit.de/geschichte-der-zeitarbeit/

https://www.persona.de/magazin/artikel/geschichte-zeitarbeit

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer%C3%BCberlassung

 

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