Die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit

Die Zeitarbeit als Anstellungsform hat sich längst am Arbeitsmarkt etabliert. Sie ermöglicht Flexibilität für Unternehmen und bietet Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Chance auf kurz- oder langfristige Beschäftigung. Um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, gelten auch für die Zeitarbeit Mindestlohngrenzen.

Das Team der Ratisbona Zeitarbeit GmbH kennt sich mit den Lohnregelungen für Zeitarbeit bestens aus und ist sowohl Ansprechpartner für Jobsuchende als auch Unternehmen. Wenn Sie über den folgenden Beitrag hinaus Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns!

 

Mindestlohn per Gesetz

Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015. Damit wurde eine Lohnuntergrenze eingeführt, die nicht unterschritten werden darf. Das Mindestlohngesetz gibt vor, für wen und wann der Mindestlohn zu zahlen ist, wie die Höhe bestimmt und die Einhaltung durchgesetzt und kontrolliert wird. Der Mindestlohn wird durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) festgelegt und regelt, wieviel die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zahlen müssen. Die genaue Höhe des Mindestlohns wird durch eine Kommission, die Mindestlohnkommission, alle zwei Jahre festgelegt und orientiert sich an der Entwicklung der Tariflöhne.

 

 

Mindestlohn für Zeitarbeitende

Die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze gilt selbstverständlich auch für Zeitarbeitende. Da es sich bei der Zeitarbeit um ein besonderes Beschäftigungsverhältnis handelt, gibt es hier auch spezielle Regelungen, welche nur für die Zeitarbeit gültig sind. Immer gilt jedoch: Arbeitnehmer auf Zeit haben das Recht auf den gleichen Lohn wie Festangestellte.

Derzeit verdienen Beschäftigte in der Zeitarbeit mindestens 13 Euro pro Stunde. Abhängig von der Entgeltgruppe, der sie zugeordnet sind, fällt der Lohn auch höher aus. Die Einordnung in eine Entgeltgruppe ist abhängig von den Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer im Unternehmen übernimmt. Außerdem sind folgende Faktoren entscheidend für die Höhe des Lohns:

  • In welcher Branche werden die Beschäftigten in Zeitarbeit eingesetzt?
  • Wie lange dauert der Einsatz bei dem jeweiligen Unternehmen?
  • Gibt es zusätzliche Tarifregelungen?

Über weitere Details bezüglich der Höhe von Löhnen in der Zeitarbeit können Sie sich bei Zeitarbeitsfirmen wie der Ratisbona GmbH informieren – egal ob Sie als Unternehmen oder auf der Jobsuche an Zeitarbeit Interesse haben.  

 

Gleiche Lohnansprüche für beschäftigte in der zeitarbeit

Allgemein kann man festhalten, dass Arbeitnehmer der Zeitarbeitsbranche den gleichen Anspruch auf Mindestlohn haben wie Beschäftigte in anderen Arbeitsverhältnissen. Die im Gesetz geregelten Vereinbarungen stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden eine faire und tarifgerechte Entlohnung erhalten. Dies betrifft nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch Krankheitsfall, Urlaub und einsatzfreie Zeiten in einem Zeitarbeitsunternehmen.

 

Gut beraten bei Profis für die Zeitarbeit

Da es bei der Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit einiges zu beachten gibt, ist es wichtig sich gut beraten zu lassen – am besten von Experten in diesem Bereich. Ein kostenloses, unverbindliches Beratungsgespräch sollten Sie daher unbedingt in Anspruch nehmen. Wir von Ratisbona setzen uns gerne mit Ihnen zusammen und informieren Sie über alle Aspekte in Sachen Zeitarbeit.

 

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