Aktuelle Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Die geplanten Änderungen des AÜG treten zum 30.04.2011 (Drehtürklausel) bzw. 01.12.2011 in Kraft und beinhalten vor allem folgende Punkte:
2. die Verpflichtung der Entleiher, den in ihrem Betrieb tätigen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern
• Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten im Unternehmen (z.B. Betriebskindergarten, Kantine, Personenbeförderung, Parkplätze) zu gewähren und sie
• über freie Arbeitsplätze im Einsatzunternehmen zu unterrichten, die besetzt werden sollen. Die Informationen müssen für die Zeitarbeitnehmer zugänglich sein. Das kann ein Aushang am schwarzen Brett sein oder eine elektronische Bekanntgabe z.B. über Intranet, wenn die Zeitarbeitnehmer darauf auch Zugriff haben